Allgemeine Geschäfts- und Reservierungsbedingungen (AGB) LetzRide

Version: 01/08/2024

NB: diese Übersetzung dient nur zu Ihrer Information und ist für Letzride nicht bindend. Nur die französische Version ist verbindlich.

„LetzRide“ ist ein privates, kollektives oder nicht kollektives Transportprojekt auf Abruf, das es dem Kunden, einer natürlichen Person, ermöglicht, eine Reservierung für ein Ziel seiner Wahl von einem Abfahrtsort seiner Wahl aus vorzunehmen. Der Kunde wählt eine gewünschte Ankunftszeit am Zielort, wobei die Fahrtzeit nicht die von der kürzesten Strecke abgeleitete, sondern die unter Berücksichtigung der anderen Fahrten, die von den Kunden, die das gleiche Fahrzeug nehmen, gewünscht werden, optimierte Fahrtzeit ist. Bei der Buchung kann der Kunde zwischen einem privaten Transportdienst (Taxi) und einem kollektiven privaten Transportdienst (im Folgenden „TCOD“) wählen.

LetzRide ist eine Marke, die von IT2GO s.a. verwaltet wird, einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht mit Sitz in 4, rue Belair, L-4514 Differdange, Großherzogtum Luxemburg, und eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister, Luxemburg unter der Nummer B256656, Tel.: +352 23 62 65 50 6, [email protected].

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die auf der Website www.letzride.lu veröffentlichten Dienstleistungen.

IT2GO s.a. behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit durch Veröffentlichung einer neuen Version auf der Website zu ändern. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung gültig sind.

Die Tatsache, dass der Kunde während des Bestellvorgangs das Kästchen zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ankreuzt, bedeutet, dass der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit vorbehaltlos akzeptiert.

Bei Transportdienstleistungen ist der Kunde durch einen Vertrag direkt mit den Anbietern verbunden, und IT2GO fungiert lediglich als technologische Vermittlungsplattform, die es den Anbietern ermöglicht, diese Dienstleistungen zu beantragen und zu erhalten. Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Anbieters müssen vom Kunden akzeptiert werden, um den Verkauf abzuschließen.

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

Anwendung: bezeichnet die Buchungszentrale in Form einer technologischen Vermittlungsplattform, um die Beantragung und den Erhalt von Leistungen zu ermöglichen.

Kunde: Natürliche Person, die Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte.

Leistungen: Organisation und Bereitstellung von TCOD-Buchungsdiensten oder Taxiservice, über die Anwendung im Auftrag von Unabhängigen Reiseveranstaltern.

Unabhängiger Betreiber: Unabhängige Unternehmen, die Transportdienstleistungen erbringen.

LetzRide: Marke, die von der Firma IT2GO s.a., (im Folgenden IT2GO) einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht mit Sitz in 4, rue Belair, L-4514 Differdange, Großherzogtum Luxemburg, verwaltet wird und im Handels- und Gesellschaftsregister, Luxemburg, unter der Nummer B256656 registriert ist.

Fahrt: Eine Transportleistung, die von einem unabhängigen Operator auf Anfrage eines Kunden ausgeführt wird und darin besteht, den Kunden von einer Abfahrtsadresse zu einer Ankunftsadresse zu befördern, die im Voraus über die Anwendung gebucht wurde.  

TCOD: Kollektiver Verkehr auf Abruf ist ein öffentliches Verkehrssystem, bei dem gemeinsam genutzte Fahrzeuge eingesetzt werden. Die Fahrgäste buchen oder fordern den Dienst auf Abruf an, müssen sich das Fahrzeug aber möglicherweise mit anderen Personen teilen, die ähnliche oder integrierbare Routen haben, sofern diese es ermöglichen, die jeweiligen Zielorte entsprechend der vom Kunden gewünschten Ankunftszeit zu erreichen.

Taxidienst: Dienst, der dem Gesetz vom 5. Juli 2016 zur Organisation von Taxidiensten entspricht.

Artikel 2 – Zweck

Die Dienstleistungen von LetzRide (die „Dienstleistungen“) bestehen in der Organisation und Bereitstellung von Transportbuchungsdiensten über die Anwendung im Namen von unabhängigen Unternehmen, die Transportdienstleistungen (jeweils ein „unabhängiger Anbieter“) für einzelne Nutzer erbringen, sowie in der Bereitstellung von Diensten zum Einzug von Zahlungen von Gebühren und Auslagen von den Nutzern der Dienstleistungen im Namen der unabhängigen Anbieter, die mit diesen Transportdienstleistungen verbunden sind.

Der Kunde erkennt an, dass seine Fähigkeit, Transportdienstleistungen über die Anwendung zu erhalten, ihn nicht dazu berechtigt, den unabhängigen Betreiber auszuwählen, der die Dienstleistung erbringen soll. Der Kunde hat jedoch bei der Buchung die Wahl zwischen einem Sammeldienst (TCOD) und einem Taxiservice; diese Wahl kann zu unterschiedlichen Beförderungsbedingungen und Preisen führen.

Mit der Wahl eines TCOD erklärt sich der Kunde damit einverstanden, von Artikel 56 des Großherzoglichen Erlasses vom 23. November 1955 zur Regelung des Verkehrs auf allen öffentlichen Straßen abzuweichen. Die Fahrt kann somit in weniger als einer Stunde durchgeführt werden.

Des Weiteren ist der Kunde vor der Buchung verpflichtet, anzugeben, ob er die Fahrt ganz oder teilweise mit einem oder mehreren anderen Kunden teilen möchte. Bei einer nicht geteilten Fahrt erfolgt die Beförderung durch ein Taxi, das den Vorgaben des Gesetzes von 2016 entspricht. Darüber hinaus erkennt der Kunde/Passagier, der eine gemeinsame Fahrt gewählt hat, an und akzeptiert, dass die Fahrt nicht die direkteste ist.

Mit Setzen des Häkchens im Bestellvorgang bestätigt der Kunde, dass er die AGB in ihrer Gesamtheit vorbehaltlos anerkennt.

Artikel 3 – Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Buchungen, die über die Anwendung zwischen Kunden und IT2GO abgeschlossen werden. Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der unabhängigen Reiseveranstalter gelten kumulativ zu diesen AGB. Der Kunde erkennt an, dass er die Allgemeinen Beförderungsbedingungen akzeptieren muss, die ein Ganzes bilden, um die Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können.

Diese AGB sowie mögliche zukünftige Änderungen treten am Tag ihrer Veröffentlichung in der Anwendung in Kraft.

Diese Bedingungen gelten, soweit sie nicht im Widerspruch zu den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der unabhängigen Betreiber stehen.

Falls der Kunde eine Buchung für einen oder mehrere Passagiere vorgenommen hat, wird der Kunde seine Passagiere über diese AGB und die AGB des unabhängigen Reiseveranstalters, der für die Dienstleistung ausgewählt wurde, informieren. In jedem Fall sind diese ebenfalls an die in den AGB enthaltenen Verpflichtungen gebunden.

Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen auf dem vom unabhängigen Betreiber betriebenen Netz. Die Fahrzeuge sind für die Beförderung von Personen reserviert.

Artikel 4 – Rechtsfähigkeit

Mit der Vornahme einer oder mehrerer Buchungen erklärt der Kunde, dass er mindestens 18 Jahre alt ist und die volle Geschäftsfähigkeit besitzt, um eine solche Buchung vorzunehmen.

Die Kundin/der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Verantwortung und die Folgen von Buchungen zu übernehmen, die in ihrem/seinem Namen vorgenommen werden, insbesondere Buchungen, die von minderjährigen Haushaltsmitgliedern und/oder Personen vorgenommen werden, über die die Kundin/der Kunde die elterliche Sorge ausübt.

Artikel 5 – Nutzung der Anwendung

IT2GO unternimmt alle Anstrengungen, um einen konstanten Zugang zur Anwendung zu gewährleisten. Sie kann jedoch weder die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Software noch ihrer technischen Systeme garantieren. Wenn das System aufgrund technischer Probleme keine Buchung zulässt, wird der Kunde gebeten, die Buchung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen.

Die Telekommunikationskosten, die mit dem Zugang zur Website verbunden sind, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

Es ist verboten, die Anwendung für nicht-private oder kommerzielle Zwecke oder auf betrügerische oder illegale Weise zu nutzen. Die Verwendung automatischer Systeme zur Extraktion von Daten aus dieser Anwendung für kommerzielle Zwecke ist untersagt. IT2GO behält sich das Recht vor, im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen Maßnahmen zu ergreifen.

IT2GO kann den Zugang und die Nutzung der Anwendung durch den Kunden vorübergehend einschränken, wenn es ernsthafte Hinweise auf eine Verletzung der in diesen AGB festgelegten Pflichten oder auf eine missbräuchliche Nutzung gibt, insbesondere in Bezug auf die Nutzung der Anwendung, Zahlungen, geistiges Eigentum, die in diesen AGB festgelegt sind, einschließlich wenn IT2GO eine Beschwerde im Zusammenhang mit einer betrügerischen Handlung erhält, und zwar für die Dauer, die erforderlich ist, um die Informationen über die mutmaßliche Verletzung dieser Pflichten zu überprüfen.

Der Kunde muss genaue und vollständige Informationen angeben, wenn er ein Konto registriert und die Anwendung nutzt.

Das Konto des Kunden ist persönlich. Es kann weder vermietet noch geteilt werden, es sei denn, IT2GO hat dies ausdrücklich genehmigt.

Sobald das Konto eingerichtet ist:

Artikel 6 – Recht auf Beförderung

6.1 Der Anspruch auf die Beförderungsleistung besteht, sobald ein Beförderungsvertrag rechtsgültig abgeschlossen worden ist.

6.2 Die Bestätigung der Buchung (siehe Artikel 7) berechtigt den Fahrgast zu einer Fahrt zwischen dem in der Buchung angegebenen Abfahrts- und Ankunftsort. Es ist nicht gestattet, nach dem Abfahrtsort in das Fahrzeug einzusteigen und vor dem Ankunftsort auszusteigen, wobei sich der Ankunftsort allein auf die Beförderung mit einem Taxi bezieht, es sei denn, der Fahrer stimmt dem zu und es gelten die Bedingungen des unabhängigen Reiseveranstalters.

6.3 Reservierungen sind nur für den angegebenen Ort, die angegebene Zeit und das angegebene Datum gültig, unbeschadet der hierin aufgeführten Unwägbarkeiten. LetzRide haftet nicht für nicht in Anspruch genommene Reservierungen oder für Kosten, die aufgrund eines Fehlers des Kunden entstehen. Im Falle einer Änderung des Abholortes wird der Kunde aufgefordert, die Buchung zu stornieren und eine neue Buchung zu tätigen. Im Falle einer Änderung der Hinterlegung einer Buchung können sich die Preise ändern und es können zusätzliche Gebühren anfallen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Änderung der Anzahlung nur mit dem Taxiservice und nicht mit dem TCOD möglich ist.

Artikel 7 – Buchungen und Fahrten

Reservierungen sind unabhängig von der gewählten Leistung von TCOD oder dem Taxiservice verbindlich.

Die nachfolgenden Bestimmungen haben zum Ziel, die Modalitäten und Bedingungen der Dienstleistungen und des damit verbundenen Verkaufs von Fahrkarten festzulegen, die über die Anwendung abgeschlossen werden.

7.1. Allgemeine Bestimmungen für die Buchung

7.1.1 Der Kunde stellt eine Buchungsanfrage direkt über die Anwendung. Es ist wichtig, dass jeder Smartphone-Besitzer den Zugang zu seinem Telefon sichert (z. B. durch einen Zugangscode), um eine betrügerische Nutzung der Anwendung zu verhindern.

Der Kunde wählt zwischen einem TCOD-Service oder einem Taxiservice.

Nur Adressen, die in der angegebenen geografischen Zone liegen, können Gegenstand der Dienstleistung sein. Adressen außerhalb der geografischen Zone werden von der Anwendung abgelehnt.

Bei der Buchung gibt der Kunde seine persönlichen Daten und ggf. die Daten anderer Passagiere an, wählt eine einfache Fahrt, wobei eine Hin- und Rückfahrt mit zwei einfachen Fahrten zu buchen ist, und muss IT2GO angeben. :

Jede Fahrt muss zwingend maximal 24 Stunden im Voraus gebucht werden.

7.1.2.  Sobald die Zahlung des Preises gemäß Artikel 6 dieser AGB erfolgt ist, wird eine Benachrichtigung in der Anwendung generiert.

Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Abholzeit um plus/minus 30 Minuten von der in der Buchungsbestätigung angegebenen Abholzeit abweichen kann.

Bei der Annäherung des Fahrzeugs an den Abholort wird in der Anwendung eine Benachrichtigung mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs generiert.

Es liegt in der Verantwortung des Klienten/Passagiers, sich frühzeitig zum Treffpunkt zu begeben.

7.1.3. Die Buchung ist erst abgeschlossen, wenn die Zahlung des Preises erfolgt ist und der Kunde die als Fahrschein geltende Benachrichtigung über die Buchungsbestätigung und/oder die Abholbestätigung erhalten hat.

7.1.4. Gemäß den Artikeln L. 222-2 (1) und L. 113-1 (3) (k) des Verbrauchergesetzbuchs unterliegen Verträge über Personenbeförderungsleistungen nicht den Bestimmungen über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge. Daraus folgt, dass IT2GO insbesondere nicht der Anwendung des Widerrufsrechts in Bezug auf Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge unterliegt.

Folglich unterliegen die über die Anwendung gebuchten Leistungen ausschließlich den Stornierungsbedingungen, die in Artikel 13. der vorliegenden AGB ausführlich beschrieben sind.

7.2. Durchführung der Buchung

Um die Buchung zu realisieren, muss der Kunde zwingend die folgenden Schritte befolgen:

Bei längerer Inaktivität während des Buchungsprozesses kann es vorkommen, dass die vom Kunden gewählte Streckenauswahl und die angebotenen Tarife und Zeiten nicht mehr garantiert werden können. Der Kunde wird dann aufgefordert, den Suchprozess mit den von ihm gewählten Adressen erneut zu starten.

Durch Klicken auf die Bestätigungsschaltfläche „Bestätigen“ für gemeinsame Fahrten (TCOD) oder „Bestätigen und bezahlen“ für private Fahrten (Taxi), die sich am unteren Ende der Buchungsseiten befindet, vervollständigt der Kunde seinen Wunsch sowie die mit seiner Buchung verbundenen Besonderheiten.

Sobald die Zahlung abgeschlossen ist, erscheint auf dem Bildschirm eine Benachrichtigung über den erfolgreichen Abschluss der Zahlung. Bei der Buchung eines Taxis sendet die Anwendung eine zusätzliche Benachrichtigung, wenn das Fahrzeug zugewiesen wird. Der Beförderungsvertrag ist dann rechtsgültig zustande gekommen.

Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die Strecke zu seinem Zielort variieren kann, wodurch sich auch die Reisezeit ändern kann. Während des Buchungsprozesses gibt der Kunde seine gewünschte Abholzeit an und die Anwendung wird eine Abholzeit und eine Ankunftszeit innerhalb eines Zeitrahmens liefern.

Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass das Fahrzeug des unabhängigen Betreibers verkehrs- und wetterbedingten Schwankungen unterworfen ist. Der Kunde wird daher gebeten, die Anwendung zu konsultieren, die ihm den Standort des Fahrzeugs bei Annäherung und die voraussichtliche Abholzeit anzeigt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er bereit ist, den Abholort zu verlassen, wenn das Fahrzeug zu der in der Anwendung angegebenen Zeit eintrifft. Sobald das Fahrzeug am Abholort angekommen ist, wartet es 5 Minuten bei Adressen außerhalb des Flughafens und 15 Minuten am Flughafen für das Taxi und 2 Minuten für den TCOD, bevor es losfährt. Die Abwesenheit des Kunden oder des/der Fahrgast(e) bei der Abholung kann die Fähigkeit des Unabhängigen Vermittlers, die Dienstleistung zu erbringen, beeinträchtigen und kann zur Stornierung des Tickets auf Kosten des Kunden führen.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem angebotenen Transportservice um einen privaten öffentlichen Transport ohne vorher festgelegte Linie handelt. Die Fahrt kann daher länger dauern, da die Kunden darauf warten, dass andere Passagiere ein- oder aussteigen. Die Reisedauer wird nicht nur von anderen Fahrgästen beeinflusst, die sich die Strecke teilen, sondern hängt auch von der Geografie, den Wetterbedingungen, der Tageszeit und den Verkehrsverhältnissen ab. Aufgrund dieser Variablen können IT2GO und die Unabhängigen Reiseveranstalter keine genaue Reisezeit angeben.

Außerdem sind zusätzliche Haltestellen oder andere Absetz- oder Abholorte verboten.

Wenn der Kunde eine Buchung vom Flughafen aus vornimmt, bedeutet dies nicht, dass bei seiner Ankunft ein Fahrzeug warten wird. Aus Sicherheitsgründen erlauben die meisten Flughäfen den Unabhängigen Vermittlern nicht, Fahrzeuge auf dem Bürgersteig aufzureihen. Unabhängige Operatoren haben jedoch Fahrzeuge, die in der Nähe in einem „Wartepark“ in der Nähe des Flughafens warten, der nur wenige Minuten entfernt ist. Außerdem ist nicht immer ein Fahrzeug oder ein Ersatzfahrzeug verfügbar, da es in einem bestimmten Gebiet oder zu einer bestimmten Zeit nicht unbegrenzt viele Fahrzeuge gibt, um die Kundennachfrage zu befriedigen, so dass ein Kunde möglicherweise eine Wartezeit gegenüber der geplanten Buchung in Kauf nehmen muss.

Artikel 8 – Kontakte

Bei der Anmeldung zum LetzRide-Service gibt der Kunde seine Telefonnummer an, die standardmäßig für die Durchführung aller Reservierungen verwendet wird. Wenn die Buchungen für andere Personen vorgenommen werden, ist der Kunde verpflichtet, die Telefonnummer(n) des/der betreffenden Fahrgast(e) anzugeben. Diese Verpflichtung ermöglicht es dem unabhängigen Reiseveranstalter, die Abholung zu gewährleisten. Die Unabhängigen Vermittler sind jedoch nicht verpflichtet, diese Telefonnummer vor der Abholung anzurufen. Die Nichtangabe einer für den Reisetag gültigen Kontaktnummer kann dazu führen, dass die Dienstleistung nicht erbracht werden kann und der Kunde oder Passagier als von der Buchung zurückgetreten gilt.

Dem Kunden oder Passagier wird dringend empfohlen, die Anwendung zu konsultieren, die sich bei jeder Änderung des Buchungsstatus aktualisiert.

Artikel 9 – Verzicht auf eine Buchung

Eine Buchungsaufgabe liegt vor, wenn der Unabhängige Reiseveranstalter den Kunden nicht am benannten Abholort und zur geschätzten Abholzeit in der Anwendung antrifft und ihn nicht innerhalb einer kurzen und angemessenen Frist erreichen kann, um ihn unter Verwendung der bereitgestellten Kontaktnummer „Reisetag“ um weitere Anweisungen zu bitten, damit die Abholung anderer Passagiere nicht gefährdet wird.

Ein Verzicht auf eine Buchung berechtigt nicht zu einer Rückerstattung.

Artikel 10 – Fehler des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, zum Zeitpunkt der Buchung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. IT2GO ist nicht für Fehler verantwortlich, die dem Kunden bei der Nutzung der Anwendung unterlaufen. Buchungsmitteilungen erscheinen in der Anwendung, um den Kunden Zugang zu den Einzelheiten ihrer Buchung zu ermöglichen.

Artikel 11 – Beförderungsausweise, Beförderungstarife

11.1 Die Zahlung des Preises ist als Gegenleistung für die Beförderung fällig. IT2GO stellt zu diesem Zweck Beförderungsausweise aus. Ein Beförderungsausweis besteht aus der Buchungsbestätigung, die in elektronischer Form in der Anwendung verfügbar ist. Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis des Fahrgastes kann darüber hinaus jederzeit vom Fahrer des Unabhängigen Reiseveranstalters verlangt werden.

Für jede Buchung und jede Fahrt wird ein Fahrschein ausgestellt, unabhängig von der Anzahl der Fahrgäste. Der Name des Fahrgastes wird mit der Reservierungsliste verglichen, die auf dem Handy des Fahrers angezeigt wird und die aktuellen Reservierungen enthält, um festzustellen, ob der Fahrgast einsteigen kann.

11.2 Der Fahrgast ist verpflichtet, vor der Abfahrt eine Reservierung vorzunehmen. Der Zugang zum Innenraum des Fahrzeugs ist nur mit einer gültigen Buchungsbestätigung gestattet. Es ist nicht möglich, eine Reservierung in einem Fahrzeug vorzunehmen.

11.3 Transportkosten :

Die Preise für die auf der Website verkauften Fahrten und Optionen sind in Euro (€) angegeben.

Zum Zeitpunkt der Bestätigung der Buchung verstehen sich die zu zahlenden Preise als All-Inclusive-Preise, d. h. sie beinhalten die Mehrwertsteuer und eventuelle Gebühren und Steuern.

Die Gültigkeitsdauer der Transportangebote und ihrer Preise wird durch die Aktualisierung der Anwendung bestimmt.

Die Telekommunikationskosten, die mit dem Zugriff auf die Anwendung verbunden sind, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

11.4 – Geschenkgutscheine

11.4.1. LetzRide Geschenkgutscheine

IT2GO kann Geschenkgutscheine (Voucher) ausstellen, in Form eines Codes, der bei der Bezahlung der Online-Bestellung eingelöst werden muss.

Der Gutschein ist für eine Buchung gültig. Wenn der Wert des Gutscheins die Buchungsgebühr übersteigt, wird die Differenz nicht erstattet, und zwar für ein Jahr ab Ausstellungsdatum.

Abgelaufene Gutscheine werden nicht neu ausgestellt und können nicht als Zahlungsmittel verwendet werden. Gutscheine können bei Verlust oder Diebstahl nicht ersetzt oder erstattet werden. Die von IT2GO ausgestellten Gutscheine dienen nur als Zahlungsmittel und stellen keine Buchung dar. Kunden sollten stets eine Reservierung im Voraus vornehmen, um sicherzustellen, dass sie abgeholt werden.

11.4.2. Geschenkgutscheine von Dritten

IT2GO erlaubt verschiedenen Partnern, seine Dienstleistungen weiterzuverkaufen, darunter auch Reisebüros. Bei Drittanbietern werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und Gutscheine vom Anbieter festgelegt, ersetzen aber nicht die hier von IT2GO festgelegten Bedingungen.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich vor einem angezeigten Ablaufdatum zu vergewissern, dass die Bedingungen einer gekauften Dienstleistung der Dienstleistung entsprechen, für die er sie zu nutzen beabsichtigt.

Abgelaufene Gutscheine können nicht als Zahlungsmittel verwendet werden. Rückerstattungen, Umbuchungen und Probleme im Zusammenhang mit Buchungen, die über Partner und Reisebüros von Drittanbietern getätigt wurden, müssen an den genannten Vermittler gerichtet werden.

11.7 Kürzungen

Die Rabattcodes gelten für die Verwendung bei der Buchung der Dienstleistung. Sie sind nicht mit anderen Angeboten oder Geschenkgutscheinen kombinierbar. Sie können nicht bei Drittanbietern eingelöst werden. Eine Ermäßigung kann unter keinen Umständen über das Ablaufdatum hinaus angewendet werden.

Artikel 12 – Arbeitszeiten

12.1 Fahrpläne und Tarife sind nicht unantastbar. Der unabhängige Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, die zuvor angebotenen Flugpläne, Daten, Strecken und Tarife aus triftigen Gründen zu ändern, insbesondere wenn diese Änderungen auf eine Entscheidung der zuständigen Behörden zurückzuführen sind. Wenn diese Änderungen nach einer vom Kunden vorgenommenen Buchung erfolgen, kann der Kunde entweder sein Ticket behalten und die Änderungen akzeptieren oder die Stornierung seines Tickets beantragen und über die Anwendung eine Rückerstattung des Ticketpreises erhalten.

Im Falle einer Annullierung oder einer verspäteten Ankunft am Abholpunkt werden die Passagiere so schnell wie möglich und in jedem Fall spätestens 30 Minuten nach der geschätzten Abfahrtszeit informiert, sobald diese Information verfügbar ist. Diese Informationen können je nach Fall durch einen Telefonanruf, eine Benachrichtigung in der App oder eine Aktualisierung der geschätzten Ankunftszeit in der App übermittelt werden.

12.2 Fahrplanänderungen, die nach Vertragsabschluss wirksam werden und für die das Beförderungsunternehmen nicht verantwortlich ist (z. B. die langfristigen Folgen von Naturkatastrophen oder Dauerbaustellen), berechtigen die Passagiere nicht zu einer Entschädigung.

12.3 Wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass die Abfahrt einer gebuchten Fahrt storniert wird oder sich um mehr als 30 Minuten verzögert, erhält der Kunde eine Rückerstattung gemäß den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anwendung festgelegten Bestimmungen. Ergänzend dazu kann sich der Kunde trotzdem zum Zielort fahren lassen, wenn die Fahrt nicht vom Transportunternehmen oder von ihm selbst storniert wird.

Artikel 13 – Stornierungspolitik und Erstattungsbedingungen

Kunden können eine Buchung jederzeit bis zu 2 Stunden vor der geplanten Abholung stornieren und erhalten den vollen Fahrpreis zurückerstattet.

IT2GO wird nur eine teilweise Rückerstattung vornehmen, wenn die Buchung weniger als 2 Stunden vor der Abholzeit storniert wird oder wenn die Buchung gemäß den in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Modalitäten aufgegeben wird.

FallbeispielHöhe der Stornierungskosten Geteilte Fahrt (TCOD)Höhe der Stornierungskosten Privatfahrt (Taxi)
Stornierung durch den Kunden 48-2.00 Stunden vor der AbholzeitKeine KostenKeine Kosten
Stornierung durch den Kunden 1.59-1.00 Stunden vor der AbholzeitBuchungsgebühr (1,50€)Keine Kosten
Stornierung durch den Kunden 0.59 – 0.01 Minuten vor der AbholzeitStornierungskosten + Buchungsgebühr (1,50€)Buchungsgebühr (1,50€) wenn das Fahrzeug bereits zugewiesen wurde
Der Kunde storniert innerhalb einer Minute nach der Buchung (z.B.: Bedienungsfehler)Keine KostenKeine Kosten
Stornierung durch den Fahrer/AnbieterKeine KostenKeine Kosten
Der Fahrer kommt mit mehr als 30 Minuten Verspätung anKeine KostenKeine Kosten
Der/die Kunde/in erscheint nicht oder verpasst seine/ihre Fahrt (Pauschalgebühr)Die Stornierungskosten entsprichen dem Preis der Buchung, wenn dieser unter 7.50 € liegt.
7,50 € wenn der Preis der Buchung zwischen 7,50 € und 35,00€ liegt
10,00 € wenn der Preis der Buchung 35,00 € oder mehr beträgt 
5€

Stornierungskosten bei Annullierung durch den Kunden

Preis der Buchung liegt zwischen 0,01 € und 34,99 € -> 2,50 € Pauschalgebühr

Preis der Buchung liegt über 35,00 € -> 3,75 € Pauschalgebühr

Stornierungskosten durch Abwesenheit des Kunden bei der Abholung (No-show)

Preis der Buchung liegt unter 7,50 € -> Wert der Buchung (im Fall einer geteilten Fahrt)

Preis der Buchung liegt zwischen 7,50 € und 34,99 € -> 7,50 € Pauschalgebühr (im Fall einer geteilten Fahrt)

Preis der Buchung liegt über 35,00 € -> 10,00 € Pauschalgebühr (im Fall einer geteilten Fahrt)

Für private Fahrten wird eine Pauschalgebühr von 5,00 € erhoben.

Artikel 14 – Sicherheit

Es wird auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Unabhängigen Vermittlers verwiesen.

Artikel 15 – Gesundheitsmaßnahmen

Es wird auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Unabhängigen Vermittlers verwiesen.

Artikel 16 – Allgemeine Pflichten der Passagiere

Es wird auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Unabhängigen Vermittlers verwiesen.

Artikel 17 – Kinder und Minderjährige

Es wird auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Unabhängigen Vermittlers verwiesen.

Artikel 18 – Behinderte Fluggäste und Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, IT2GO während des Buchungsprozesses über den Zustand des/der Passagiers/Passagiere mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung zu informieren.

IT2GO kann sich auf Anfrage des unabhängigen Reiseveranstalters weigern, eine Buchung vorzunehmen, einen Fahrschein auszustellen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen oder die Person an Bord des Fahrzeugs zu akzeptieren, weil diese Person behindert oder in ihrer Mobilität eingeschränkt ist,

  1. Zur Einhaltung der geltenden Sicherheitsanforderungen, die durch Bestimmungen des Völkerrechts, des Unionsrechts oder des nationalen Rechts festgelegt sind, oder zur Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, die von den zuständigen Behörden festgelegt werden ;
  2. Wenn die Auslegung des Fahrzeugs oder der Infrastruktur, einschließlich der Abholorte, es physisch unmöglich macht, den behinderten Menschen oder die Person mit eingeschränkter Mobilität auf sichere und operationell durchführbare Weise an Bord zu nehmen, auszusteigen oder zu befördern.

Der betroffene Passagier wird unverzüglich über die Gründe für die Ablehnung der Beförderung informiert und, falls er dies beantragt, innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang des Antrags schriftlich benachrichtigt.

Wenn die Einschiffung eines behinderten Menschen oder einer Person mit eingeschränkter Mobilität überprüft wurde, ein Fahrschein ausgestellt wurde und die Einschiffung dieser Person dennoch verweigert wird, wird dem Passagier und seiner Begleitperson der Reisepreis zurückerstattet.

Beförderung von Rollstühlen oder anderen Fortbewegungsmitteln

Es wird auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Unabhängigen Vermittlers verwiesen.

Der Transport im Rollstuhl kann verweigert werden, wenn es wichtige Hinweise darauf gibt, dass ein sicherer Transport nicht möglich ist. IT2GO schließt jede Haftung für Schäden am Rollstuhl aus.

Artikel 19 – Platzreservierungen

Es ist nicht möglich, bestimmte Plätze zu reservieren.

Artikel 20 – Beförderung von Gepäck

Es wird auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Unabhängigen Vermittlers verwiesen.

Artikel 21 – Sondergepäck

Es wird auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Unabhängigen Vermittlers verwiesen.

Artikel 22 – Haftung für Gepäck – lost and founds

Die Kunden sind für ihr eigenes Gepäck und alle von ihnen im Fahrzeug platzierten Gegenstände verantwortlich. Weder IT2GO noch die Unabhängigen Reiseveranstalter übernehmen eine Haftung für Schäden, Verlust oder Diebstahl solcher Gegenstände und haften nicht für erlittene Verluste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verlust zukünftiger Gewinne, potenzieller Einnahmen und zusätzlicher Ausgaben oder Verluste, die aufgrund des Verlusts oder Diebstahls von Gepäck oder persönlichen Gegenständen entstehen. IT2GO und die Unabhängigen Reiseveranstalter haften auch nicht für verlorene Gegenstände, die von einem Kunden im Fahrzeug zurückgelassen werden. Die Unabhängigen Operatoren möchten den Kunden jedoch nach Möglichkeit bei der Suche nach verlorenen Gegenständen behilflich sein. Im Falle des Verlustes eines Gegenstandes kontaktiert der Kunde IT2GO sofort über die Anwendung. IT2GO kümmert sich dann um die Kontaktaufnahme mit dem Unabhängigen Operator. Die Rückgabe vergessener oder gefundener Gegenstände kann für den Empfänger Liefer- und/oder Versandkosten verursachen; es wird auf die Allgemeinen Transportbedingungen des Unabhängigen Vermittlers verwiesen.

Artikel 23 – Transport von Tieren

Es wird auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Unabhängigen Vermittlers verwiesen.

Artikel 24 – Änderung der Route

Das Ändern der Route oder das Wenden des Fahrzeugs, weil etwas vergessen wurde, ist nicht erlaubt.

Artikel 25 – Höhere Gewalt

IT2GO und/oder der Kunde haften nicht für Schäden jeglicher Art, wenn diese auf höhere Gewalt oder auf Handlungen Dritter, die die Merkmale höherer Gewalt aufweisen, oder auf zusätzliche Schwierigkeiten, Gefahren oder erhebliche Behinderungen zurückzuführen sind, die sich aus unvorhersehbaren Ereignissen ergeben, wie z. B. Epidemien oder Pandemien, Krieg, Kriegshandlungen, Feindseligkeiten, Aufruhr oder Bürgerkrieg, Terroranschläge, Verhaftungen, Beschlagnahmen, Behinderungen durch Behörden oder andere Personen, Straßensperren, Quarantänemaßnahmen und Streiks, die IT2GO nicht zuzurechnen sind, sowie der Ausschluss oder die vereinbarte Einstellung der Arbeit oder im Falle von Behinderungen, Gefahren oder Hindernissen, die von einem Dritten verursacht wurden.

IT2GO hat das Recht, den Vertrag vor Beginn der Beförderung zu kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände, für die das Unternehmen nicht haftbar gemacht werden kann, die Durchführung der Dienstleistung unmöglich machen. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf die Rückerstattung des gezahlten Preises.

IT2GO kann den Vertrag nach der Abholung entschädigungslos kündigen, wenn die Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt oder erheblicher Schwierigkeiten, Gefahren oder Behinderungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse nicht mehr erbracht werden kann, wie z. B. Kriegsereignisse, Krieg oder andere Naturkatastrophen. Zum Beispiel: Epidemien oder Pandemien, Krieg, Kriegshandlungen, Feindseligkeiten, Aufruhr oder Bürgerkrieg, Terroranschläge, Verhaftungen, Beschlagnahmungen, Behinderungen durch staatliche oder andere Behörden, Straßensperren, Quarantänemaßnahmen sowie Streiks, die IT2GO nicht zu vertreten hat, Ausschluss oder konzertierte Einstellung der Arbeit oder im Falle von Behinderungen, Gefahren oder Hindernissen, die auf den Kunden zurückzuführen sind.

Artikel 26 – Schutz persönlicher Daten

IT2GO und die unabhängigen Betreiber WEBTAXI, SLA (im Folgenden „die Unternehmen“, „wir“), verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder andere Daten, die Sie über die Plattform „LetzRide“ bereitgestellt haben, gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO).

Ihre Daten werden genutzt und verarbeitet, um Ihr Kundenkonto zu verwalten, die von uns erbrachten Dienstleistungen zu überwachen, Beschwerden zu verwalten und zu verfolgen, statistische Analysen durchzuführen, um die Dienstleistungen zu verbessern, und Ihnen per E-Mail oder Post kommerzielle Mitteilungen zu senden, sofern Sie diesen zugestimmt haben.

Ihre Daten werden für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung zuzüglich der geltenden gesetzlichen Fristen verarbeitet.

Sie haben jederzeit das Recht, von uns Zugang, Berichtigung, Löschung oder Übertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, eine Einschränkung zu beantragen oder sich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersetzen. Sie können diese Rechte ausüben, indem Sie unter Nachweis Ihrer Identität ein Schreiben an die folgende Adresse senden: [email protected].

Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde CNPD einzureichen, und zwar per Post an die folgende Adresse: CNPD 15 Bd du Jazz, 4370 Esch-sur-Alzette; oder online auf der Website: https://cnpd.public.lu/

Artikel 27 – Beschwerden – Schlichtung – Anwendbares Recht und zuständige Gerichte

27.1 Bei Fragen oder Beschwerden fordert IT2GO die Kunden auf, ihre Anfrage vorrangig an IT2GO unter folgenden Kontaktdaten zu richten: [email protected]

Alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Buchung, der Durchführung oder den Folgen der Dienstleistung müssen vom Kunden innerhalb eines (1) Monats ab dem Datum, an dem die Dienstleistung erbracht werden sollte oder erbracht wurde, geltend gemacht werden.

Jede Beschwerde muss vom Kunden an IT2GO gerichtet werden, per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail an die oben angegebene Adresse.

Ungeachtet zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist der Kunde nach Ablauf dieser Frist nicht mehr berechtigt, eine Beschwerde einzureichen.

Innerhalb eines (1) Monats nach Eingang der Beschwerde teilt IT2GO dem Kunden mit, ob seine Beschwerde angenommen oder abgelehnt wurde oder noch geprüft wird. Die endgültige Antwort muss ihm innerhalb von maximal drei (3) Monaten nach Erhalt der Beschwerde gegeben werden. Andernfalls gilt die Beschwerde als abgelehnt.

27.2 Der Kunde/Passagier und IT2GO haben die Möglichkeit, für jede Beschwerde bezüglich der Buchung, der Ausführung oder der Folgen des Service, die gemäß Artikel 27.1 ordnungsgemäß bei IT2GO eingereicht wurde und nicht zu einer gütlichen Beilegung der Streitigkeit geführt hat, kostenlos das im luxemburgischen Verbraucherschutzgesetz (Artikel L.421-1 bis L.422-9).), sofern die Beschwerde innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum, an dem der Kunde/Passagier seine Beschwerde gemäß Artikel 27.1 oben bei IT2GO eingereicht hat, bei der Verbraucherschlichtungsstelle (z. B. Service national de la consommation, 6, rue du Palais de Justice à L- 1841 Luxembourg; [email protected]) eingereicht wurde. IT2GO kann dem Kunden/Passagier eine Vermittlungsplattform anbieten, ohne dass diese für den Kunden/Passagier bindend ist. Der Kunde/Passagier kann sich an die Europäische Plattform zur Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten wenden, indem er auf den folgenden Link klickt:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage

Den Parteien steht es weiterhin frei, das Mediationsverfahren jederzeit zu beenden.

27.3 Für alle Streitigkeiten, die nicht nach dem oben beschriebenen Verfahren beigelegt werden, sind ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig, sofern nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, und zwar unabhängig von mehreren Beklagten und/oder der Ausübung von Rechten, auch für Eilverfahren oder Verfahren mit einstweiliger Verfügung oder Antrag.

27.4 Diese AGB und die abgeschlossenen Verträge unterliegen dem luxemburgischen Recht.

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